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SGB VII Erklärung

Die Kinder und Jugendhilfe (SGB VIII) hat die Aufgabe, die Entwicklung und Erziehung von jungen Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu ermöglichen.

In erster Linie sind damit Pflege und Erziehung von Kindern durch die Eltern gemeint. Damit die Eltern tatsächlich ihrer Verpflichtung nachkommen können, unterstützt der Staat die betroffenen Eltern (zum Beispiel Jugendhilfe).

Für die Eltern, die für die Erziehungsaufgaben Hilfe benötigen, hat die Kinder- und Jugendhilfe Beratungsstellen eingeführt. Die Finanzierung der staatlichen Hilfe erfolgt vollständig durch Steuerzahlungen.

 

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