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SGB VII

Die gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII) hat die Aufgabe, die vom Arbeitgeber ausgehenden Unfallrisiken zu tragen. Insbesondere sind hier Arbeits- und Wegeunfälle gemeint.

Neben den Arbeitsunfällen ist die gesetzliche Unfallversicherung auch für die Bereiche der Unfallprävention und der Verhütung von Berufskrankheiten zuständig.

 

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