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SGB XI

Das SGB XI ist das passende Gegenstück zum SGB V, jedoch nur für die gesetzliche Pflegekasse.

Auch in diesem Gesetzbuch wird zunächst der Anspruchsberechtigte Personenkreis definiert und im Anschluss der Leistungsumfang der Pflegeversicherung (zum Beispiel Pflegestufen, Betreuungsleistungen, vollstationäre Pflege etc.) aufgezählt. Damit stellt das SGB XI die Säulen der Pflegeversicherung dar.

 

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