A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Sicherungsübereignung

Übertragung des Eigentums an einer beweglichen Sache durch den Kreditnehmer (Sicherungsgeber) an den Kreditgeber (Sicherungsnehmer) zur Sicherung einer Forderung.

 

Sie möchten mehr über dieses Thema erfahren? Dann empfehlen wir Ihnen die Weiterbildung "Geprüfter Wirtschaftsfachwirt IHK", in der dieses Thema behandelt wird.

 


Sichere dir jetzt 5% Lexikon-Rabatt zusätzlich auf ALLE Aus- und Weiterbildungen!

    Es gibt keine Einträge mit diesem Anfangsbuchstaben.