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Steuerabwehr/Steuervermeidung

Nach der Steuerwirkungstheorie haben Steuererhöhungen in der Regel Feinwirkungen. Dabei versuchen die Wirtschaftssubjekte den Verlust durch die Steuererhöhung zu kompensieren.

Auf der Unternehmensseite kann an eine Umsatzausweitung (Steuereinholung) gedacht werden. Aber auch eine Preiserhöhung, die die zusätzliche Belastung (hier durch Umsatzrückgang) auf die Nachfrager abwälzt (Steuerüberwälzung).

Eine weitere Strategie könnte die Steuervermeidung sein.

Hinweis

Zur Vermeidung der Mineralölsteuer kann beispielsweise der Fuhrpark reduziert werden. Dies stellt aber in der Regel keine Lösung dar. Eine vollständige Vermeidung dürfte nicht das Ziel sein, sondern lediglich eine Verringerung der Nachfrage.

Die Steuerüberwälzung und Steuervermeidung sind im Allgemeinen nicht zulässig. Mit der Überwälzung gelingt es zumindest teilweise, denjenigen mit der Steuer zu belasten, der sie letztlich tragen soll. Dieses ist beispielsweise bei der Umsatzsteuer der Fall, die der Verbraucher tragen soll.

Die Steuervermeidung trägt zur Lenkung des Konsumverhaltens privater Haushalte bei. Ein Beispiel hierfür ist die Tabaksteuer.

Für Unternehmen besteht die Möglichkeit der Steuervermeidung zum Beispiel mithilfe von Abschreibungen. Somit wird gleichzeitig das Beschaffungsverhalten von Unternehmen beeinflusst.

Wird zusätzlich an eine Steuererhöhung oder die Einführung einer zusätzlichen Steuer, wie die Ökosteuer auf den Mineralölverbrauch, beispielsweise an die Finanzierung der Rentenversicherung gekoppelt, wird eine Reaktion auf eine Kostensteigerung fraglich oder kritisch, da die Steuervermeidung dann auch das Rentensystem negativ beeinflussen würde.Häufig kommt es aber auch zu weiteren kritischen Ausweichstrategien wie Schwarzarbeit, Verkäufe und Reparaturen ohne Rechnung oder gar Steuerhinterziehung.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Steuerüberwälzung aber auch einem Steuerschuldner gelingen, indem die Steuer über den Preis auf den Nachfrager überwälzt wird. Diese Form der Überwälzung wird auch Vorüberwälzung genannt.

Bei der Steuervermeidung vermeidet der Steuerträger eine steuerliche Belastung zum Beispiel dadurch, dass er den steuerlichen Tatbestand vermindert oder ganz vermeidet. Der Konsum kann durch Verbrauchsteuern gelenkt werden. Dies geschieht beispielsweise durch die besondere Besteuerung von Tabak und Branntwein. Dieses hat häufig gesundheitspolitische Gründe.

Mithilfe von Steuerfreibeträgen und den Absetzungsmöglichkeiten bestimmter Ausgaben lassen sich Steuerbelastungen vermindern. So können die Abschreibungsmöglichkeiten zu Investitionen anregen. In diesem Zusammenhang haben die Gestaltungsmöglichkeiten bei den Unternehmenssteuern eine besondere Bedeutung.

 

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