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Steuerarten

Im deutschen Steuersystem werden im Wesentlichen vier verschiedene Steuerarten unterschieden:

Verbrauchsteuern

Hierzu gehören die Branntwein-, Kaffee-, Tabak- und Mineralölsteuer. Die Verbrauchssteuern werden beim Erwerb von Lebens- und Genussmitteln bzw. anderen Gütern erhoben.

Verkehrssteuern

Hierzu gehören die Umsatz- und Grunderwerbsteuer. In der Regel wird die Umsatzsteuer beim Unternehmen erhoben, aber von dem Endverbraucher getragen. Man bezeichnet das heutige Umsatzsteuersystem in seiner aktuellen Ausgestaltung als Allphasen-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug. Dies bringt zum Ausdruck, dass eine Besteuerung in jedem Stadium der Wertschöpfung erfolgen soll. Da der Verkäufer nicht wissen kann, ob das Ende der Wertschöpfungskette erreicht ist, wird in jedem Fall Umsatzsteuer ausgewiesen. Durch den Vorsteuerabzug ist aber sichergestellt, dass die Umsatzsteuer wirtschaftlich erst vom Endverbraucher gezahlt wird. Durch den Vorsteuerabzug wird somit für dieses Produkt die Umsatzsteuer jeweils auf null gesetzt. Der Steuerbetrag verbleibt erst dann in der Staatskasse, wenn ein Endverbraucher oder ein nicht zum Vorsteuerabzug berechtigter Unternehmer das Produkt erworben hat. Formal gehört die Umsatzsteuer nicht zu den betrieblichen Kosten und mindert dadurch auch nicht den zu versteuernden Ertrag des Unternehmens. Bei dem Erwerb eines Grundstückes wird die Grunderwerbsteuer erhoben. Die Verkehrssteuern knüpfen an die Übertragung von Vermögenswerten oder Rechten an. Danach fallen hierunter auch die Kfz- und Versicherungssteuer.

Realsteuern

Hierzu gehören die Grund-, Gewerbe- und Hundesteuer. Hierbei spielen die persönlichen Verhältnisse keine Rolle. Die jeweilige Gemeinde erhebt auf das Eigentum an Grundstücken die Grundsteuer. Ist ein Unternehmen gewerblich tätig (Abgrenzung zur sonstigen selbständigen Tätigkeit im Steuerrecht), so ist die kommunale Gewerbesteuer zu zahlen. Diese kann von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich hoch sein, da jede Gemeinde den Gewerbesteuersatz selber festlegen kann. Diese Möglichkeit wird auch als Instrument der Standortpolitik für die Gewerbeansiedlung genutzt.

Besitzsteuern

Hierzu gehören die Einkommen-, Körperschaft- und Erbschaft- und Schenkungssteuer. Bei Personengesellschaften und Einzelunternehmen zahlen die Gesellschafter auf ihren Gewinnanteil Einkommensteuer. Dagegen trägt bei Kapitalgesellschaften die Gesellschaft die Körperschaftsteuer. Die von der Kapitalgesellschaft ausgeschütteten Dividenden unterliegen wiederrum der jeweiligen persönlichen Einkommensteuer der Anteilseigner. Zur Einkommen- und Körperschaftsteuer wird zusätzlich noch ein Solidaritätszuschlag erhoben. Die Erbschaft- und Schenkungssteuer fällt an, wenn Sachwerte, also auch Unternehmen oder Unternehmensteile, vererbt oder verschenkt werden.

Neben dieser Einteilung der Steuern nach der Bemessungsgrundlage werden noch drei weitere Einteilungen vorgenommen. Zudem erfolgt eine Einteilung nach der Ertragshoheit. Die Ertragshoheit (auch: Aufkommenshoheit) ist ein Begriff aus der Erhebung von Steuern. Die Ertragshoheit an einer Steuer hat diejenige Gebietskörperschaft, der das Steueraufkommen zufließt.

Beispiel

Die Ertragshoheit bei der Grundsteuer liegt bei den Gemeinden.

Die Einordnung der Steuerarten, auch nach dem Steuerobjekt, können der folgenden Abbildung entnommen werden.

Lexikon | Grundsätzliche Einordnung der SteuernGrundsätzliche Einordnung der Steuern

Gemeinschaftssteuern

  • Lohnsteuer
  • Einkommensteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Umsatzsteuer
  • Kapitalertragsteuer

Bundessteuern

  • Mineralölsteuer
  • Tabaksteuer
  • Branntweinsteuer
  • Zölle

Landessteuern

  • Biersteuer
  • Kraftfahrzeugsteuer

Gemeindesteuern

  • Gewerbesteuer
  • Grundsteuer
  • Hundesteuer

In der folgenden Tabelle sehen Sie die Einteilung der Steuern nach Zurechnung.

Gemeinschaftssteuern

Bundessteuern

Landessteuern

   

Gemeinschaftssteuern

Lohnsteuer

Mineralölsteuer

Biersteuer

Gewerbesteuer

Einkommensteuer

Tabaksteuer

Kraftfahrzeugsteuer

Grundsteuer

Körperschaftsteuer

Branntweinsteuer

 

Hundesteuer

Umsatzsteuer

Zölle

 

 

Kapitalertragsteuer

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Einteilung der Steuern nach Zurechnung

 

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