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Umschulung

Die berufliche Umschulung ist eine andere Form der Weiterbildung und soll nach Abschluss zu einer anderen beruflichen Tätigkeit befähigen (vgl. § 1 Abs. 5 BBiG). Ein anderer Beruf wird anschließend ausgeübt. Als Zielgruppe kommen Erwachsene in Frage, die bereits Berufs- und Lebenserfahrung haben. Daher kann sich die berufliche Neuorientierung durch Umschulung inhaltlich und methodisch nicht an der Erstausbildung Jugendlicher ausrichten.

Berufliche Umschulung kann betrieblich oder außerbetrieblich stattfinden. Sie erfolgt in der Regel mittels eines Umschulungsvertrages, den die Umschulenden (Arbeitnehmer) mit dem Umzuschulenden (Betrieb, Bildungsanbieter) abschließen.

Der Gesetzgeber hat darauf verzichtet, Umschulungsverhältnisse genauso eingehend und umfassend wie Ausbildungsverhältnisse zu regeln. Daher kann der Inhalt von Umschulungsverträgen unter Beachtung der allgemeinen Rechtsgrundsätze frei vereinbart werden.

 

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