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Verbundausbildung

Betriebe, die nicht für eine Vollausbildung zugelassen sind, können, ebenso wie anerkannte Ausbildungsbetriebe, im Verbund ausbilden. Meist handelt es sich dabei um neu gegründete, kleine oder stark spezialisierte Unternehmen, die sich zum Zweck der Ausbildung des Fachkräftenachwuchses zusammenschließen (verbinden).

Man unterscheidet derzeit fünf Organisationsformen:

  1. Leitbetrieb mit Partnerbetrieben: Ein Leitbetrieb (Stammbetrieb) kooperiert mit Partnerbetrieben. Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung liegt beim Leitbetrieb, der auch den Ausbildungsvertrag mit den Auszubildenden abschließt
  2. Auftragsausbildung: Einige Abschnitte der Ausbildung erfolgen gegen Kostenerstattung durch andere Betriebe oder Bildungszentren
  3. Ausbildungsverein: Ein Ausbildungsverein übernimmt die organisatorischen Aufgaben, während die Mitgliedsbetriebe die Ausbildung durchführen. Die Ausbildungsverträge werden vom Ausbildungsverein abgeschlossen
  4. Ausbildungskonsortium: Mehrere kleine und mittlere Betriebe stellen Auszubildende ein und tauschen diese zu vereinbarten Phasen und Ausbildungsabschnitten aus, die der jeweils auszubildende Betrieb nicht selbst durchführen kann
  5. Ausbildungsring: Bei diesem Modell, das sich vor allem in den neuen Bundesländern unter Beteiligung verschiedener IHKs herausgebildet hat, beteiligen sich teilweise mehrere hundert Mitgliedsfirmen

Hinweis

Die Gesamtverantwortung für die Ausbildung bei allen Verbundmodellen liegt bei einem sogenannten Stammbetrieb, der den Ausbildungsvertrag mit den Auszubildenden abschließt und ihn bei der Kammer zur Eintragung einreicht.

 

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