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Vertragsschluss (allgemein)

Im BGB sind eine Vielzahl von Verträgen geregelt. Hierzu zählen z. B. der Kaufvertrag (§§ 433 ff. BGB) und der Werkvertrag (§§ 631 ff. BGB). Dank der bestehenden Vertragsfreiheit ist es den Vertragsparteien erlaubt auch Verträge in einer Form abzuschließen, wie sie nicht im BGB enthalten sind. Ein derartiger Vertrag, der aufgrund der Vertragsfreiheit entstanden ist und heute oft zur Anwendung kommt, ist beispielhaft der Leasingvertrag. 

 

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