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Werkvertrag

Beispiel

L lässt sich vom Schreiner einen Schrank nach eigenen Entwürfen herstellen.

Eine weitere im BGB geregelte Vertragsart ist der in den §§ 631 ff. BGB geregelte Werkvertrag. Hierbei verpflichtet sich der Unternehmer zur Herstellung eines Werkes. Es wird somit ein Erfolg geschuldet. Die Herstellung des Werkes kann in Form einer Erstellung eines neuen Werkes, in der Veränderung einer bereits bestehenden Sache oder gar in einem anderen, durch Arbeit oder Dienstleistung herbeizuführenden Erfolg liegen. Soweit nach den allgemeinen Umständen nicht erwartet werden kann, dass ein Werk kostenfrei erbracht wird, gilt die Vergütung nach § 632 Abs. 1 BGB als vereinbart.

Bei dem geschuldeten Werk können Sach- sowie Rechtsmängel vorliegen. Was unter solchen Mängeln zu verstehen ist, ist in dem § 633 BGB geregelt. Auch bei dem Werkvertrag stehen dem Besteller bei Mängeln verschiedene Rechte zu, die sich aus § 634 BGB ergeben. Diese Rechte sind parallel zu den Rechten im Kaufvertrag ausgestaltet, wobei dem Besteller zusätzlich das Recht zur Selbstbehebung der Mängel und Anspruch auf Vergütung der daraus resultierenden Aufwendungen zusteht. Die Mängelansprüche unterliegen der in § 634a BGB enthaltenen Verjährungsfristen. Demnach verjähren Mängel in den ausgeführten Fällen in zwei oder fünf Jahren. Sollte ein Fall vorliegen, der nicht erfasst ist gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren.

Die Frist beginnt bei einem Werk mit dessen Abnahme zu laufen. Die Abnahme ist in § 640 BGB geregelt und ist eine Prüfung des Werkes auf dessen Fehlerlosigkeit. Eine Abnahme darf nach den Regelungen nicht verweigert werden, wenn lediglich unerhebliche Mängel vorliegen. Mit der Abnahme geht die Gefahr des Unterganges des Werkes auf den Besteller über. Auch wird gemäß § 641 Abs. 1 BGB mit der Abnahme des Werkes dessen Vergütung fällig.

Durch den § 651 BGB finden die Regelungen über den Kaufvertrag auch bei einem Werkvertrag Anwendung, wenn die dortigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Beispiel

F beauftragt den Metallbauer M eine maßangefertigte Tresenplatte aus Aluminium zu bauen.

 

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