A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Wettbewerbsbeschränkungen

Beispiel

Die Tankstellenbetreiber in W möchten einen einheitlichen Preis für Benzin festlegen. Hierfür treffen sich die Inhaber der Tankstellen zur Absprache. Dieses Verhalten ist ein Verstoß gegen das GWB.

Bereits in § 1 GWB wird geregelt, dass Vereinbarungen zwischen Unternehmen, Beschlüsse von Unternehmensvereinbarungen sowie aufeinander abgestimmte Verhaltensweisen verboten sind, soweit diese eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Als Vereinbarungen sind nicht nur Verträge zu verstehen, sondern auch Gentlemen Agreements. Diese Agreements sind nicht einklagbare Verträge. Zur Bestimmung von abgestimmten Verhalten können Marktanalysen als Indiz hinzugezogen werden.

Durch den § 1 GWB wird der Markt insgesamt stark eingeschränkt. Um diesem entgegenzuwirken, werden einzelne Vereinbarungen gemäß § 2 GWB freigestellt. Wie beschrieben, erlässt die EU Verordnungen, welche eine Freistellung von den Regelungen des GWB enthalten.

 

Sie möchten mehr über dieses Thema erfahren? Dann empfehlen wir Ihnen die Weiterbildung "Geprüfter Betriebswirt (IHK)", in der dieses Thema behandelt wird.

    Es gibt keine Einträge mit diesem Anfangsbuchstaben.