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Zweiundsiebzig Stunden Frist

72h-Frist: der Zeitraum in dem ein Datenschutzverstoß gemeldet werden muss.

Sie möchten mehr über dieses Thema erfahren? Dann empfehlen wir Ihnen die Weiterbildung "Datenschutzbeauftragter", in der dieses Thema behandelt wird.

 


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