Aufstiegs-BAföG: NEU ab dem 01.08.2020

Im Februar 2020 hat der Bundestag die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) - sogenanntes Aufstiegs-BAföG - beschlossen. Nach Aussage von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek wird dadurch berufliche Bildung noch attraktiver und flexibler gemacht. Dafür investiere das Bundesministerium für Bildung und Forschung in dieser Wahlperiode mit zusätzlich 350 Millionen Euro so viel wie nie zuvor.

Im Februar 2020 hat der Bundestag die Novelle des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) - sogenanntes Aufstiegs-BAföG - beschlossen. Nach Aussage von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek wird dadurch berufliche Bildung noch attraktiver und flexibler gemacht. Dafür investiere das Bundesministerium für Bildung und Forschung in dieser Wahlperiode mit zusätzlich 350 Millionen Euro so viel wie nie zuvor. Mehr dazu in diesem Blogbeitrag.Mit dem 4. Aufstiegsfortbildungsförderungsänderungsgesetz können sich die Geförderten auf höhere Zuschussanteile, höhere Freibeträge und höhere Darlehenserlasse freuen: So wird die stufenweise Förderung bis auf "Master-Niveau" eingeführt. Die Unterhaltsförderung für Vollzeitgeförderte wird zu einem Vollzuschuss ausgebaut. Der einkommensunabhängige Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende wird von 130 Euro auf 150 Euro erhöht. Der Zuschussanteil zum Maßnahmenbeitrag für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren wird von 40 Prozent auf 50 Prozent erhöht.

Der Belohnungserlass steigt von 40 auf 50 Prozent. Auch die sozialen Stundungs- und Sozialerlassmöglichkeiten für Geringverdiener werden erweitert. Und bei Existenzgründung erfolgt ein vollständiger Erlass der Darlehensschuld.

Mit der Novelle werden Teilnehmer jeden Alters bei der Teilnahme an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung finanziell unterstützt. Sie erhalten einkommensunabhängig einen Beitrag zu den Kosten der Fortbildung und bei Vollzeitmaßnahmen zusätzlich einkommensabhängig einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Die Förderung erfolgt teils als Zuschuss, teils als zinsgünstiges KfW-Darlehen. Die finanzielle Unterstützung wird deutlich angehoben. Existenzgründern wird künftig das Restdarlehen für die Fortbildungskosten komplett erlassen – für einen schuldenfreien Start in die Selbständigkeit. Insgesamt soll das neue Aufstieg-BAföG den Aufstieg auf der Karriereleiter Schritt für Schritt – auf allen drei Fortbildungsstufen bis auf Master-Niveau – ermöglichen.

Zusammenfassung

Seit 1996 konnten durch das AFBG rund 2,8 Millionen berufliche Aufstiege zu Führungskräften, Mittelständlern und Ausbildern für Fachkräfte von morgen mit einer Förderleistung von insgesamt rund 9,2 Milliarden Euro ermöglicht werden. Allein 2018 wurden rund 167.000 Personen unterstützt. Die Ministerin nennt die Gründe für das neue Aufstiegs-BAföG: „Berufliche Bildung ist genauso wichtig wie akademische Bildung.

Autor des Magazinbeitrages

Dr. Sabine Theadora Ruh - Dozentin und Tutorin des DeLSt

Dr. Sabine Theadora Ruh

  • Wirtschaftsjournalistin
  • Dozentin und Tutorin des DeLSt







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