Berufsabschluss ohne Ausbildung

Was ist eine Externenprüfung?

Berufsabschluss ohne IHK-Ausbildung - jetzt Abschluss durch Externenprüfung

Für Arbeitnehmer, die bereits seit längerer Zeit beruflichen Tätigkeiten nachgehen und keinen einschlägigen Berufsabschluss aufweisen, schafft die Externenprüfung gemäß Berufsbildungsgesetz (BBiG) eine spezielle Möglichkeit der höheren Qualifikation. Bei dieser Prüfung erhalten Teilnehmer die Möglichkeit, den beruflichen Abschluss zu erlangen, ohne vorher die komplette Ausbildung durchlaufen zu müssen. Sie gewährt demnach verbesserte Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt für Menschen mit langer Berufserfahrung und ermöglicht ihnen, den Berufsabschluss, ohne die notwendige Ausbildungszeit aufzuwenden, nachzuholen. Zur Vorbereitung bieten viele Bildungseinrichtungen, so auch das DeLSt für den Berufsabschluss als Kauffrau/-mann für Büromanagement (IHK), Kurse an, die wesentliche Aspekte der Prüfung abdecken und die berufsbegleitend absolvierbar sind.

Ablauf der Externenprüfung gemäß BBiG

Die Abschlussprüfung umfasst laut Rahmenlehrplan drei Abschnitte. Im Abschnitt A werden Pflichtqualifikationseinheiten über gemeinsame berufsprofilgebende Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse abgefragt. Der Abschnitt B besteht aus insgesamt acht Wahlthemen. Aus diesen werden für die Externenprüfung mindestens zwei Themen ausgewählt, die dort behandelt werden. Abschnitt C enthält Inhalte bezüglich der verpflichtenden Themengebiete der gemeinsamen integrativen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse. Die Prüfung für den Abschluss als Kauffrau/-mann für Büromanagement (IHK) umfasst insgesamt zwei Teilbereiche, zu denen einerseits das informationstechnische Büromanagement und andererseits die drei Bereiche KundenbeziehungsprozesseFachaufgaben in der Wahlqualifikation sowie Wirtschafts- und Sozialkunde zählen. Abgelegt werden die Prüfungen in schriftlicher und in mündlicher Form. Die Abschlussprüfung Teil 1 umfasst einen Zeitraum von 120 Minuten, während die drei Prüfungsbereiche des zweiten Teils jeweils 150 Minuten, 20 Minuten und 60 Minuten dauern.

Voraussetzungen für die Externenprüfung

Um eine Zulassung für die Prüfung zu erlangen, ist es erforderlich, dem entsprechenden Beruf mindestens für das 1,5fache der vorgeschriebenen Ausbildungszeit nachgegangen zu sein. Das bedeutet z. B., bei einer zweijährigen Berufsausbildung muss die Berufspraxis drei Jahre, bei drei Jahren Ausbildung 4,5 Jahre und bei 3,5 Lehrjahren 5,25 Jahre betragen. Darüber hinaus ist der Nachweis der einschlägigen beruflichen Praxis zu erbringen. Hierzu gehören charakteristische Tätigkeiten, die diesen Beruf auszeichnen. Der Antrag auf die Zulassung zur Externenprüfung ist schriftlich einzureichen und muss folgende Unterlagen und Nachweise enthalten:

  • Kopie des Zeugnisses über die berufliche Tätigkeit
  • Bescheinigung des Arbeitgebers mit einer Tätigkeitsbeschreibung, bei Teilzeitarbeit ist der Umfang anzugeben
  • tabellarischer Lebenslauf
  • Bericht über die bisherige Tätigkeit im Ausbildungsberuf
  • evtl. Abgangszeugnisse der Schule, Prüfungszeugnisse von prüfenden Stellen (Handwerkskammer oder IHK) oder Abschlusszeugnisse der Berufsschule

Sie können die Abschlussprüfung ablegen, wenn Sie in kaufmännischen und industriell-technischen IHK-Berufen tätig sind. Auch Arbeitslose, die über die entsprechenden Voraussetzungen verfügen, können für die Externenprüfung zugelassen werden.

Die Externenprüfung für unterschiedliche Ausbildungsberufe

Angeboten wird diese spezielle Form der Abschlussprüfung für unterschiedliche Berufe der kaufmännischen oder kaufmännisch-verwandten Ausprägung sowie für industriell-technische Ausbildungsberufe. Diese umfassen unter anderem den Lagerbereich, die Gastronomie, die Floristik oder den Abschluss als Kauffrau/-mann für Büromanagement (IHK). Möglich ist es, dass für seltene Berufsbereiche keine Vorbereitungskurse abgehalten werden, gängige Ausbildungen werden jedoch von allen zuständigen Gremien abgedeckt. Die Zuständigkeit für die Abschlussprüfung obliegt der IHK, in deren Bezirk die teilnehmende Person den gewöhnlichen Aufenthalt hat, üblicherweise ist dies der Wohnsitz. Im Hinblick auf den Besuch eines vorbereitenden Kurses ist zu beachten, dass dieser die einschlägige Berufserfahrung nicht ersetzt. Er stellt lediglich eine fachlich-unterstützende Maßnahme dar. 

Ohne Ausbildung zum qualifizierten Berufsabschluss

Die Externenprüfung ermöglicht es, einen beruflichen Abschluss zu erlangen, ohne die entsprechende Ausbildungszeit durchlaufen zu müssen, sofern genügend Berufserfahrung vorhanden ist. Prinzipiell besteht für diese Form der Abschlussprüfung kein Mindestalter, d. h., auch Minderjährige können Sie unter bestimmten Voraussetzungen durchlaufen, vorausgesetzt, es liegt ein Einverständnis der Eltern vor. Externenprüfungen können zudem nicht nur für berufliche Qualifizierungen auf Antrag abgelegt werden, sie werden auch für Schulabschlüsse wie den Haupt- oder den Mittleren Schulabschluss sowie für das Abitur und Fachabitur angeboten. Beim Abitur ist jedoch ein Mindestalter von 18, in einigen Bundesländern auch 19 Jahren vorgeschrieben. Für diese entsprechenden Prüfungen ist daher eine Zulassung von Minderjährigen ausgeschlossen.

Berufsbegleitende Vorbereitung auf die Externenprüfung

Am DeLSt haben Sie die Möglichkeit, sich per Fernstudium auf die Abschlussprüfung für den Beruf Kauffrau/-mann für Büromanagement (IHK) vorzubereiten. Dadurch ist es möglich, diese Vorbereitung neben dem Beruf zu durchlaufen. Der Lehrgang deckt umfangreich und vertiefend sämtliche Inhalte ab, die im Rahmen der Prüfung behandelt werden können. Er bildet somit eine optimale Wahl für Sie, wenn Sie bereits eine umfangreiche Berufspraxis erworben haben und den offiziellen Berufsabschluss anstreben. 

Vorteile durch den Vorbereitungskurs für die Externenprüfung am DeLSt

Der Einstieg in das vorbereitende Studium auf die Prüfung ist jederzeit möglich, Sie sind von keinerlei Semesterstartzeiten abhängig. Generell absolvieren Sie den Kurs ausgesprochen flexibel, da Sie orts- und zeitunabhängig lernen. Mit der Prüfung erwerben Sie den Abschluss in einem anerkannten IHK-Ausbildungsberuf. Dadurch erweitern und optimieren Sie Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt und die Aussichten auf lukrativere Tätigkeiten. Die Weiterbildung ist praxisorientiert ausgerichtet. Inhaltliche Bestandteile umfassen beispielsweise das kaufmännische Rechnen, die Buchhaltung und das Office-Management - Themen, die Ihnen im kaufmännischen Arbeitsfeld regelmäßig begegnen. In Kombination mit der einschlägigen Berufserfahrung erwerben Sie in der Weiterbildung die Voraussetzungen für die Zulassung zur Externenprüfung bei der IHK und eröffnen sich dadurch vielfältige, branchenübergreifende Perspektiven - und das, ohne vorher eine Ausbildung zu durchlaufen.




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