Datenschutz­beauftragter - ein Berufsbild mit Zukunft!

Viele Unternehmen sind seit dem Inkrafttreten der neuen DSGVO dazu verpflichtet, ihn einzusetzen: den Datenschutzbeauftragten. Rund um das Thema Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, gibt es häufig Fragen, da die Vorgaben dieses Gesetzes komplex sind. Hier erhalten Sie vertiefende Informationen zu Aufgaben, Qualifikation und Bestellung des Datenschutzbeauftragten gemäß DSGVO und erfahren, wie dieser Unternehmen bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften zum Umgang mit personenbezogenen Daten unterstützt.

Welche Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter laut DSGVO?

DSVGO für Unternehmen - Aufgaben eines Datenschutzbeauftragten

Als Datenschutzbeauftragter müssen gemäß DSGVO eine ganze Reihe an wichtigen Tätigkeiten durchgeführt werden. Dazu gehört die Information des Unternehmens über geltende datenschutzrechtliche Verordnungen ebenso wie die Überwachung der Einhaltung dieser Regelungen. Ein Datenschutzbeauftragter fungiert als Ansprechpartner, wenn der Betrieb Anfragen von Behörden oder betroffenen Personen erhält. Auch für Geschäftsführung, Mitarbeiter, Vertrieb sowie das Marketing ist er die erste fachliche Informationsquelle bezüglich des Umgangs mit personenbezogenen Daten, beispielsweise Nutzer- und Kundeninformationen. Zu den durch die DSGVO hinzugekommenen Pflichten für Unternehmen bei der Einhaltung des Datenschutzes gehört das sogenannte Verarbeitungsverzeichnis. Es enthält sämtliche Vorgänge der Verarbeitung von personenbezogenen Daten und muss sorgfältig gepflegt werden. Auch hierfür ist der Datenschutzbeauftragte zuständig. Überdies muss er sich um die Beratung und Unterstützung des Betriebs über die Datenschutz-Folgenabschätzung laut Art. 35 DSGVO kümmern. Diese ist durchzuführen, wenn sensible Daten von Personen verarbeitet werden oder die Datenverarbeitung der Bewertung dieser betroffenen Personen dient. Für einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestehen demnach unterschiedlichste Aufgaben, die eine Menge an Fachkenntnissen im Hinblick auf gesetzliche Grundlagen wie die DSGVO und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) erfordern.

Wer darf gemäß DSGVO Datenschutzbeauftragter werden?

In Betrieben kann ein externer Datenschutzbeauftragter bestellt werden, alternativ ist es möglich, die Position intern zu besetzen. Konkrete Bestimmungen über die Ausbildung oder den Kenntnisstand sind weder in der DSGVO noch im neuen BDSG enthalten. Allerdings muss der Datenschutzbeauftragte die Qualifikation und das nötige Fachwissen besitzen, um seine vorgesehenen Aufgaben wahrzunehmen. Prinzipiell kann jede Person dieses Aufgabenfeld übernehmen. Da die Auswahl jedoch unter Umständen vor der Datenschutzbehörde zu rechtfertigen ist, empfiehlt es sich, für die Bestellung des Datenschutzbeauftragten jemanden auszuwählen, der sein Know-how im Zweifel durch ein Zertifikat, beispielsweise durch eine Weiterbildung, nachweisen kann. Darüber hinaus sollten keine Interessenskonflikte bestehen, weshalb beispielsweise Mitglieder der Geschäftsleitung und Personen aus dem Management hierfür nicht in Frage kommen. 

Wer hat die Pflicht zur Bestellung des Datenschutzbeauftragten nach der DSGVO?

Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter muss nicht von jedem Unternehmen bestellt werden. Prinzipiell sollten sich jedoch alle Betriebe, die nutzer- und kundenbezogene Personendaten verarbeiten oder sammeln, mit dem Thema beschäftigen. Laut DSGVO und BDSG haben Firmen, die mindestens zehn Mitarbeiter dauerhaft mit der automatisierten Verarbeitung von personenbezogenen Daten beschäftigen, die Pflicht, sich um die Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten zu kümmern. Auch wenn die Kerntätigkeit in der umfangreichen Datenverarbeitung spezieller Informationen besteht, etwa Gesundheitsdaten sowie genetische oder biometrische Daten, oder im Rahmen von Vorgängen eine regelmäßige und systematische Überwachung von Personen stattfindet, muss ein Datenschutzbeauftragter bestellt werden. Weitere mögliche Hinweise umfassen die Pflicht einer Datenschutz-Folgenabschätzung nach DSGVO oder die geschäftsmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten, um sie - anonymisiert oder nicht - zu übermitteln oder um Markt- und Meinungsforschungen damit durchzuführen. 

Betrieblicher Datenschutzbeauftragter - intern oder extern?

In vielen Unternehmen stellt sich die Frage, ob ein externer Datenschutzbeauftragter empfehlenswert ist oder ob die Position intern vergeben werden sollte. Als externer Datenschutzbeauftragter ist die Qualifikation vor der Unternehmensleitung nachzuweisen, auch hier dürfen keine Interessenkonflikte bestehen. Üblicherweise erfordert es für den externen Datenschutzbeauftragten einen höheren Zeitaufwand, sich einen Einblick in die im Unternehmen bestehenden Strukturen zu verschaffen. Sinnvoll ist die Entscheidung für einen externen Datenschutzbeauftragten oftmals vor allem für kleinere Betriebe, die meistens nicht das entsprechende Personal freistellen können, um die Position des Datenschutzbeauftragten intern zu besetzen. Dazu weist ein externer Datenschutzbeauftragter üblicherweise die gemäß DSGVO erforderliche Qualifikation auf und muss nicht erst für die Bearbeitung der Aufgaben geschult werden. Insgesamt erfordert der externe Datenschutzbeauftragte für einen Betrieb einen geringeren Kostenaufwand. Auf der anderen Seite benötigt ein interner betrieblicher Datenschutzbeauftragter keine gesonderte Einarbeitung. Ob also der interne oder externe Datenschutzbeauftragte die sinnvollere Wahl ist, ist im Zweifel individuell abzuschätzen. 

Verdienstmöglichkeiten als externer Datenschutzbeauftragter

Der externe Datenschutzbeauftragte übt wichtige Aufgaben im Hinblick auf die Beratung und Unterstützung von Unternehmen aus, um diesen bei der Erfüllung der durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geltenden Vorschriften zu helfen. Für diese Tätigkeit erhält er ein Honorar, dessen Höhe regional variieren kann. Im Durchschnitt verdienen externe Datenschutzbeauftragte bis zu 6.500 € monatlich. Je nach Unternehmensgröße und Komplexität der Aufgaben kann dieser Betrag auch höher oder niedriger ausfallen. Auch mit einer nachgewiesenen fachlichen Qualifikation, etwa durch ein Fernstudium, steigen die Vergütungschancen von externen betrieblichen Datenschutzbeauftragten. 

Wie wird man externer Datenschutzbeauftragter?

Für die Arbeit als externer Datenschutzbeauftragter ist von gesetzlicher Seite her keine gesonderte Ausbildung vorgeschrieben. Da mit der Bestellung des Datenschutzbeauftragten für Betriebe jedoch mehrere Pflichten einhergehen, verlangen viele Unternehmen Nachweise über den Erwerb von bestimmten Qualifikationen, um personenbezogene Daten fachgerecht zu verarbeiten. Empfehlenswert ist es daher, eine branchenübergreifend anerkannte Weiterbildung zu durchlaufen, die mit einem Zertifikat abgeschlossen wird. Das Fernstudium am DeLSt vermittelt die entsprechenden Kompetenzen für Datenschutzbeauftragte flexibel und zeit- sowie ortsunabhängig. Darüber hinaus ist die Weiterbildung mit der Förderung des Bildungsgutscheins finanzierbar. 

Aufgaben, Funktionen und Berufsperspektiven des Datenschutzbeauftragten im Überblick

  • Datenschutzbeauftragte sind für den ordnungsgemäßen Ablauf der Verarbeitung und Speicherung von personenbezogenen Daten sowie für die Beratung von Unternehmen zu Maßnahmen des Datenschutzes verantwortlich
  • Kenntnisse der DSGVO und des BDSG sind von großer Bedeutung
  • Bestellung kann intern oder extern erfolgen
  • Qualifikation und Fachwissen für die Erfüllung der laut DSGVO vorgeschriebenen Aufgaben sind notwendig
  • die Auswahl des Datenschutzbeauftragten muss ggf. vor den einschlägigen Behörden gerechtfertigt werden
  • Viele Unternehmen sind verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu beschäftigen, z. B. wenn mehr als zehn beschäftigte Mitarbeiter regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten

Vorteile einer Weiterbildung für die Tätigkeit als betrieblicher Datenschutzbeauftragter

Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten sind komplex und vielfältig. Ein hohes fachliches Know-how sowie weitreichende Kenntnisse der gesetzlichen Vorschriften zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind somit unerlässlich. Mit einer anerkannten Weiterbildung erwerben Sie das notwendige Fachwissen über die DSGVO und das BDSG und lernen, worauf Sie bei Sammlung, Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten achten müssen. Da die meisten Betriebe bei der Auswahl des betrieblichen Datenschutzbeauftragten Nachweise verlangen, schafft ein Abschlusszertifikat einer qualifizierenden Fortbildung enorme Vorteile auf dem Arbeitsmarkt. Die Menge an Dokumentations- und Informationspflichten bei der Datenverarbeitung ist enorm - aus diesem Grund zeigt die Nachfrage nach entsprechendem Fachpersonal eine steigende Tendenz.

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