Einkommenssteuer – Wie erfolgt die Berechnung des zu versteuernden Einkommens?

Die Umsatzsteuer muss fast jeder Unternehmer (eine Ausnahme stellt die Kleinunternehmerregelung dar) abführen.

In diesem Beitrag erfahren Sie was die Umsatzsteuer genau ist und welche Steuersätze es gibt.

Die Umsatzsteuer wird für „Lieferungen und sonstige Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt“, fällig (§ 1 Abs. 1 UStG). Im Grunde genommen ist damit jegliche Art von unternehmerischem Handeln gemeint, die in einem Unternehmen vorkommen kann. So ist es zum Beispiel nicht relevant, ob es sich um ein Dienstleistungsunternehmen oder ein Produktionsunternehmen handelt.

Von der Umsatzsteuer befreit sind Kleinunternehmer, wenn deren Umsatz im vorangegangenen Jahr 17.500 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird (vgl. § 19 UStG).

Der reguläre Steuersatz beläuft sich auf 19 Prozent (vgl. § 12 Abs. 1 UStG). Dennoch gibt es eine ganze Menge von Ausnahmen, bei denen der Umsatz auf 7 Prozent reduziert wird. Hierzu gibt es speziell eine Anlage im Umsatzsteuergesetz. Allgemein kann gesagt werden, dass „viele Nahrungsmittel und manche Getränke, zahlreiche landwirtschaftliche Produkte, die meisten Bücher, Zeitungen und Zeitschriften (nicht jedoch E-Books und Hörbücher!), manche Waren des medizinischen und pflegerischen Bedarfs (z.B. Rollstühle, Prothesen und andere „Körperersatzstücke“) oder auch selbst geschaffene Kunstgegenstände (z.B. eigene Zeichnungen, Gemälde und Skulpturen)“ dem verringerten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent unterliegen (vgl. Invoiz). Sie sehen somit, dass es eine ganze Liste von Sachen gibt, die eine geringe Umsatzsteuer aufweisen.

Jetzt haben Sie gemerkt, dass es einen verringerten Satz der Umsatzsteuer gibt. Aber es gibt noch weitere Ausnahmen mit 0 Prozent Umsatzsteuer. Zu den wichtigsten Ausnahmen zählen hier:

  • Medizinische Leistungen von Krankenhäusern,
  • Umsätze der Postunternehmen (z.B. Porto) und
  • Viele Umsätze von Schulen und Bildungsträgern.

In der Regel haben alle anderen Güter und Dienstleistungen somit 19 Prozent Umsatzsteuer.

Hier ist in den IHK-Prüfungen oft Vorsicht geboten: Manchmal ist genau solch eine Ausnahme in den Aufgaben die Falle und muss von den regulären Sachen mit 19 Prozent Umsatzsteuer herausgefiltert werden!

Bei der Buchung von Umsätzen oder der Fakturierung von Rechnungen ist immer darauf zu achten, dass die Umsatzsteuer richtig berechnet ist. So ist der Prozentsatz das erste Kriterium nachdem Sie schauen sollten, ob denn Ihre Rechnung oder Rechnungen, welche Sie erhalten, korrekt sind. Ist das mal nicht der Fall muss die Rechnung ggf. reklamiert werden.

In diesem Beitrag haben Sie gelernt was die Umsatzsteuer ist und welche Steuersätze es gibt. Sie wissen jetzt, welche Ausnahmen existieren und können so Rechnungen in Zukunft genauer prüfen.

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