Rechtssubjekte – was ist das?

Im Geschäftsleben ist es von hoher Relevanz die unterschiedlichen rechtlichen Begriffe korrekt einzuordnen und danach zu handeln.

In diesem Magazinbeitrag erfahren Sie, was Rechtssubjekte sind und wann diese die Rechtsfähigkeit erlangen.

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Das Rechtssubjekt oder die Rechtssubjektivität ist ein anderer Begriff für die Rechtspersönlichkeit. Die Rechtspersönlichkeit wiederrum kann auch als Rechtsfähigkeit bezeichnet werden. Bei einem Rechtssubjekt handelt es sich demnach um eine Persönlichkeit, welche die Rechtsfähigkeit erlangt hat.

Persönlichkeiten können nicht nur natürliche Personen, sondern auch juristische Personen darstellen. Die Einteilung erfolgt somit in natürliche und juristische Personen. Wir beginnen mit den natürlichen Personen.

Im BGB ist die Rechtsfähigkeit für natürliche Personen beschrieben. Darin steht: „Die Rechtsfähigkeit des Menschen beginnt mit der Vollendung der Geburt“ (§ 1 BGB). Hierin ist auch schon die natürliche Person – nämlich der Menschen – enthalten. Mit dem Tod endet die Rechtsfähigkeit.

Juristische Personen sind Gesellschaften, die aufgrund der Rechtsform eine selbstständige Persönlichkeit übernehmen. Zu den juristischen Personen zählen privatrechtliche Körperschaften (wie z.B. Vereine, Genossenschaften, GmbH, UG und AG) und privatrechtliche Stiftungen. Die juristischen Personen der privatrechtlichen Körperschaften erhalten die Rechtsfähigkeit mit der Eintragung in das Handelsregister.

Zudem zählen zu den juristischen Personen ebenfalls die juristischen Personen des öffentlichen Rechts (wie z.B. Bund- und Verbandskörperschaften, Personalkörperschaften und Stiftungen des öffentlichen Rechts). Die juristischen Personen des öffentlichen Rechts hingegen erhalten die Rechtsfähigkeit durch das Gesetz oder einen Verwaltungsakt.

Die juristischen Personen (privates und öffentliches Recht) werden jeweils von den Organen (Vorstand, Geschäftsführung u.a.) vertreten, weil eine juristische Person sich aufgrund der Rechtsform nicht eigenständig vertreten kann.

In diesem Magazinbeitrag haben Sie erfahren, was Rechtssubjekte sind und wann diese die Rechtsfähigkeit erlangen. Jetzt können Sie diesen Begriff besser eingrenzen und von anderen Begriffen abgrenzen.

Quellenangaben (Stand: 04.2019)

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