Unterstützung beim digitalen Wandel mit dem Qualifizierungschancengesetz

Eine neue Förderungsmöglichkeit, die die Bundesagentur für Arbeit sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber gewährt, bietet das Qualifizierungschancengesetz. Hierbei handelt es sich um eine erweiterte Variante des WeGebAU (Abkürzung für Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter Arbeitnehmer in Unternehmen), eine Weiterbildungsinitiative der Bundesagentur für Arbeit, die im Jahr 2006 ins Leben gerufen wurde. Das Qualifizierungschancengesetz wurde von der Bundesregierung verabschiedet, richtet sich an Arbeitnehmer sowie Unternehmen und schafft eine Option, sich an einen in der heutigen Zeit ändernden Arbeitsmarkt anzupassen. Als Ergänzung zum WeGebAU wird durch die neue Qualifizierungsoffensive der Bundesregierung ein deutlich erweiterter Personenkreis angesprochen. Grundsätzlich können alle Arbeitskräfte unter Erfüllung der Voraussetzungen das Angebot in Anspruch nehmen.

Weiterbildungen werden somit für zahlreiche Arbeitnehmer von Unternehmen zugänglich gemacht. Mit der Verabschiedung des Gesetzes wurde außerdem der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung gesenkt.

Vorbereitung auf digitale Prozesse durch die Qualifizierung von Fachkräften

Durch den technologischen Wandel werden langfristig bestimmte Berufsbilder wegfallen oder sich ändern. Im Gegenzug entstehen jedoch durch das sogenannte Arbeiten 4.0, das sich aus der Digitalisierung ergibt, auch zahlreiche neue Berufsbilder. Damit Arbeitnehmer mit dieser Entwicklung Schritt halten können, werden zahlreiche Maßnahmen der Weiterbildung, die auf eine Erweiterung der Kompetenzen und Kenntnisse abzielen, angeboten. Um hierfür eine staatliche Förderung zu erhalten, räumt das Gesetz Arbeitnehmern die Möglichkeit ein, eine Weiterbildungsberatung bei der Agentur für Arbeit in Anspruch zu nehmen und von einer Übernahme der Kosten zu profitieren. Arbeitgeber erhalten dadurch die Möglichkeit, ihren Mitarbeitern dadurch eine zukunftsweisende Qualifizierungsmaßnahme zukommen zu lassen, während sich Mitarbeiter über eine Bezuschussung durch die Agentur für Arbeit auf sich ändernde Herausforderungen der neuen Arbeitswelt vorbereiten und ihre Fähigkeiten an die digitale Zukunft anpassen können.

Förderung durch die Bundesagentur

Das Qualifizierungschancengesetz dient dem Ziel, Weiterbildungen für Arbeitnehmer unabhängig von deren Alter, Ausbildung oder der Größe des Betriebes zu finanzieren. Das Gesetz trat im Dezember 2018 in Kraft. Mitarbeiter sollen verstärkt zur Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen motiviert werden, die ihre beruflichen Fähigkeiten erweitern und sie auf die Anforderungen des digitalen Wandels vorbereiten. Die Arbeitsagentur fördert die Weiterbildung von Beschäftigten in Unternehmen durch die Bezuschussung der Kosten für die Bildungsmaßnahme sowie der Lohnaufwendungen des Arbeitgebers. Dadurch profitieren Mitarbeiter und Unternehmen gleichermaßen durch die Regelung. Arbeitgeber werden finanziell entlastet, während Beschäftigte eine sinnvolle Option wahrnehmen können, ihren Arbeitsplatz im Zuge des digitalen Strukturwandels langfristig zu sichern.

Vorteile für Arbeitgeber und Beschäftigte

Die Option auf eine Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen durch die Agentur für Arbeit besteht durch die neue Regelung für sämtliche Arbeitnehmer, unabhängig von der Größe des Unternehmens und von deren Lebensalter. Dadurch wird auf die digitale Transformation, die Auswirkungen auf sämtliche Branchen und Tätigkeitsfelder hat, vonseiten der Gesetzgebung angemessen reagiert. Auf diese Weise können Arbeitgeber ihre Beschäftigten auf neue Herausforderungen adäquat vorbereiten, während Mitarbeiter den Anforderungen des Arbeitsmarktes begegnen. Mit dem Beschluss des Qualifizierungschancengesetzes wurde außerdem nicht nur die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungen erleichtert, auch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sanken auf nunmehr 2,5 %.

Voraussetzungen für eine Förderung

Um für eine staatliche Unterstützung einer beruflichen Weiterbildung durch die Arbeitsagentur nach dem neuen, durch die Bundesregierung verabschiedeten Gesetz in Erwägung gezogen zu werden, sind fünf Kriterien zu erfüllen.

  1. Die Weiterbildung muss allgemeingültig sein und darf grundsätzlich keinen Bezug zur Tätigkeit aufweisen, die die beschäftigte Person ausübt. Da das Gesetz das Ziel verfolgt, auf zukünftige Aufgaben vorzubereiten, würde eine Qualifizierungsmaßnahme, die Kenntnisse für eine aktuelle Position vermittelt, dem entgegenstehen.
  2. Die abgeschlossene Berufsausbildung, die ein Mitarbeiter absolviert hat, muss mindestens vier Jahre zurück liegen. Bei einem kürzeren Abstand zum Ausbildungsabschluss ist davon auszugehen, dass der Kenntnisstand noch den aktuellen Arbeitsmarktanforderungen entspricht.
  3. Wer an mehreren Fortbildungen teilnehmen möchte oder bereits an einer Maßnahme teilgenommen hat, kann nur dann gefördert werden, wenn zwischen zwei Weiterbildungen mindestens vier Jahre verstrichen sind.
  4. Die Weiterbildung muss extern und außerhalb des Betriebes durchgeführt werden und mindestens 160 Stunden (vier Wochen) umfassen. Hierbei werden mehrere Möglichkeiten akzeptiert. So kann ein Arbeitnehmer einen Bildungsträger wie etwa das DeLSt von sich aus kontaktieren, es besteht aber auch die Option, einen Lehrgang im Betrieb durch einen externen Anbieter durchführen zu lassen.
  5. Sowohl die Weiterbildung als auch der Bildungsträger, der diese durchführt, müssen für die Förderung zugelassen sein und von der Agentur für Arbeit genehmigt werden.

Beratung und Antragsstellung

Ansprechpartner für eine Weiterbildung, die über das Qualifizierungschancengesetz finanziert werden soll, ist die Bundesagentur für Arbeit. Wer in einem Unternehmen tätig ist und an einer Maßnahme teilnehmen möchte, kann sich hier informieren und die Förderung beantragen. Voraussetzung ist, dass sich der Arbeitgeber in einem angemessenen Umfang an den Kosten beteiligt. Die Staffelung dieser Beiteilung richtet sich nach der Betriebsgröße. Bei Unternehmen, bei denen 250 bis 2.500 Beschäftigte tätig sind, sind 75 % der Weiterbildungsgebühren zu übernehmen.

Betriebe, die 2.500 Arbeitnehmer oder mehr beschäftigen, müssen sich auf eine Beteiligung von 85 % einrichten. Falls im Tarifvertrag oder in der Betriebsvereinbarung ein Passus zur beruflichen Fortbildung existiert, kann dieser Beitrag auf 80 % gesenkt werden. Kleinere sowie mittlere Betriebe mit weniger als 250 Mitarbeitern müssen bis zu 50 % der Kosten für einen Lehrgang übernehmen, während die Arbeitsagentur den Rest finanziert. Bei Kleinstunternehmen, die weniger als 10 Personen beschäftigen, können die Kosten der beruflichen Weiterbildung vollständig über die Förderung abgedeckt werden. Dazu erfolgt eine Bezuschussung des Arbeitsentgeltes von bis zu 75 %.

Gerne stellen wir dir alle erforderlichen Unterlagen für den Termin bei der Bundesagentur für Arbeit zusammen. Nehme hierfür bitte Kontakt zu unserer Studienbetreuung auf.

Wie funktioniert die Qualifizierungsoffensive?