Einige Bundesländer vergeben für Aus- und Weiterbildungen Zuschüsse in Form von Bildungsschecks, Weiterbildungsschecks oder Weiterbildungsboni. Trotz unterschiedlicher Namen haben sämtliche dieser Fördermöglichkeiten die gleiche Zielsetzung: Unterstützung von Menschen, die sich mit einer Fortbildung für den Arbeitsmarkt besser qualifizieren möchten. Einen kurzen Überblick über die einzelnen Fördermaßnahmen der jeweiligen Bundesländer findest du hier.
Bildungsscheck Brandenburg
Der Bildungsscheck im Bundesland Brandenburg fördert Weiterbildungen für Menschen, die Ihren Erstwohnsitz dort haben und bislang an keiner beruflichen Fortbildung teilgenommen haben. Er dient der Unterstützung von Weiterqualifizierungsmaßnahmen, die unabhängig vom Arbeitsplatz sind und einem individuellen Bildungsziel dienen. Die Lehrgangskosten müssen mindestens 1.000 EUR betragen, Prüfungsgebühren mit eingerechnet. Die Maßnahme ist förderbar mit bis zu 50 % der Kosten, maximal 3.000 EUR. Sie kann einmal pro Jahr beantragt werden. Den Bildungsscheck beantragst du über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Den Antrag musst du spätestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme stellen, wobei erst nach dem Erhalt des positiven Zuwendungsbescheides verbindlich gebucht werden darf. Auch von dieser Maßnahme sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst ausgenommen.
Kontakt:
E-Mail: kundencenter@ilb.de
Internet: www.ilb.de
Qualifizierungsscheck Hessen
Wenn du keinen Berufsabschluss aufweist oder deinen erlernten Beruf seit mindestens vier Jahren nicht mehr ausgeübt hast, dein Hauptwohnsitz in Hessen liegt und du mindestens 21 Jahre alt bist, erfüllst du die Voraussetzungen für den Antrag auf einen Qualifizierungsscheck. Er fördert Weiterbildungsmaßnahmen, die Kosten von mehr als 1.000 EUR erfordern und zu einem anerkannten Berufsabschluss führen.
Bezuschusst werden mindestens 50 % der Fortbildungskosten, die maximale Höhe liegt bei 4.000 EUR. Die Maßnahme muss bei einem zertifizierten Bildungsanbieter erfolgen, zu denen auch das DeLSt gehört.
Kontakt:
Telefon: 069 - 597 99 66 0
Internet: www.proabschluss.de
QualiScheck Rheinland-Pfalz
Wenn du Arbeitnehmer aus dem Bundesland Rheinland-Pfalz bist und dein zu versteuerndes Jahreseinkommen über 20.000 EUR liegt, kannst du einen Teil der Kosten für deine berufliche Weiterbildungsmaßnahme mit dem QualiScheck abdecken. Geringverdiener sind förderungsfähig, sofern die Kosten ihrer Fortbildung mehr als 1.000 EUR betragen.
Ansonsten wird der QualiScheck für sämtliche Maßnahmen erteilt, die der Vermittlung von fachlichen, methodischen oder sozialen Kompetenzen dienen und für die ein Beitrag von mindestens 100 EUR anfällt.
60 % der Kurskosten - inklusive Prüfungs- und Lehrgangsgebühren - werden erstattet, der Höchstbetrag liegt bei 600 EUR. Geld, das du für Lehrmaterial, Fahrten zum Lernort sowie für Unterbringung und Verpflegung ausgibst, musst du selbst aufbringen.
Der QualiScheck kann einmal jährlich beantragt werden. Dies sollte spätestens zwei Monate vor Beginn des Fernstudiums erfolgen. Die Anmeldung gilt erst mit dem Erhalt des QualiSchecks.
Der QualiScheck soll den Stellenwert beruflicher Fortbildung steigern. Daher sind Personen, die eine schulische oder berufliche Ausbildung absolvieren oder in einem Erststudium eingeschrieben sind, davon ausgeschlossen. Auch Selbstständige, Gewerbetreibende, Freiberufler sowie nicht Erwerbstätige kommen für den QualiScheck nicht infrage.
Kontakt:
Telefon: 0800 - 588 84 32 (kostenfrei)
Internet: www.qualischeck.rlp.de
Weiterbildungsscheck Thüringen
Arbeitnehmer mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen zwischen 20.000 und 40.000 EUR können den Weiterbildungsscheck beantragen, wenn der Sitz des Arbeitgebers in Thüringen liegt.
Förderungsfähig sind Maßnahmen, die berufsbezogene Kenntnisse, praktische Fertigkeiten und Fähigkeiten vermitteln und von einem Bildungsinstitut angeboten werden.
Die Bezuschussung liegt bei maximal 1.000 EUR, sie kann alle zwei Kalenderjahre beantragt werden. Den Antrag stellst du vor der Buchung des Fernstudiums bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH. Bei positivem Bescheid ist die Fortbildung innerhalb von sechs Monaten anzutreten.
Kontakt:
Telefon: 03 61 22 23 - 0
E-Mail: servicecenter@gfaw-thueringen.de
Internet: www.gfaw-thueringen.de
Weiterbildungsscheck individuell Sachsen
Der Weiterbildungsscheck richtet sich in erster Linie an Auszubildende und Berufsfachschüler ab 18 Jahren sowie an geringfügig Beschäftigte mit einem Einkommen von bis zu 450 EUR im Monat. Weitere förderungsfähige Personengruppen sind als arbeitslos oder -suchend gemeldete Berufsrückkehrer sowie Arbeitslose, die keine Leistungen über die Arbeitsagentur erhalten. Der Hauptwohnsitz muss sich in Sachsen befinden.
Für Förderungsinteressierte, die sich in einem Arbeitsverhältnis befinden, gibt es einige gesonderte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. So können diese bei einem monatlichen Bruttoeinkommen von 2.900 und 4.300 EUR den Weiterbildungsscheck nur dann in Anspruch nehmen, sofern du einen befristeten Arbeitsvertrag hast, in einem Leiharbeitsverhältnis tätig bist oder die Weiterbildungsmaßnahme zum Zwecke des Erwerbs eines ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses erfolgt. Auch Mitarbeiter im öffentlichen Dienst sind nur dann antragsberechtigt, wenn sie in einem befristeten Verhältnis beschäftigt sind.
Abhängig von der Zugehörigkeit zu diesen Gruppen werden zwischen 50 und 80 % der Weiterbildungskosten inklusive Prüfungsgebühren übernommen. Wiedereinsteiger, Berufsrückkehrer sowie arbeitslose oder arbeitssuchende Personen ohne Leistungsanspruch gemäß SGB III erhalten 80 % der Kosten erstattet. Gleiches gilt für Auszubildende, Berufsfachschüler und Beschäftigte mit geringfügigem Einkommen von unter 450 EUR. Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 2.500 EUR erhalten 70 %, mit einem Einkommen von über 2.500 EUR 50 % der Kosten erstattet. Fahrt- und Unterbringungskosten müssen die Teilnehmer selbst zahlen. Arbeitnehmer erhalten den Weiterbildungsscheck für Maßnahmen, die Kosten von mindestens 1.000 EUR umfassen. Für alle übrigen Gruppen gilt ein Mindestbeitrag von 300 EUR für den Kurs.
Den Antrag reichst du vor Beginn der Fortbildung bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank (SAB) ein. Die Anmeldung zur Maßnahme ist erst nach Antragsstellung verbindlich.
Zur Antragsstellung musst du mindestens drei Angebote über passende Fortbildungsmaßnahmen einholen und Ihre Entscheidung für eines davon begründen. Dies ist üblicherweise das wirtschaftlichste Angebot. Den Antrag stellst du bis spätestens sechs Wochen vor Kursbeginn. Nach Beendigung der Qualifizierung leitest du die erhaltene Rechnung und den Zahlungsnachweis an die SAB weiter, die dir daraufhin den Förderbetrag zukommen lässt.
Kontakt:
Telefon: 0351 - 491 04 93 0 oder 0351 - 491 04 00 0
Internet: www.sab.sachsen.de
Weiterbildungsscheck Sachsen-Anhalt direkt
Der Weiterbildungsscheck Sachsen-Anhalt direkt stellt einen Zuschuss für die individuelle und berufsbezogene Fortbildung sowie für den Erwerb zusätzlicher Qualifikationen von volljährigen Auszubildenden und Berufsfachschülern dar. Die Bezuschussung der Weiterbildungskosten wird für Arbeitnehmer gewährt, deren Monatsgehalt unter 4.575 EUR brutto liegt. Arbeitslose sind förderungsberechtigt, wenn du keine Leistungen gemäß SGB II und III beziehst.
Förderungsfähig sind sämtliche Maßnahmen, die der individuellen und berufsbezogenen Qualifizierung dienen. Darunter fallen Seminare, Kurse, Coaching und Fernstudiengänge. Die Kosten müssen bei mindestens 1.000 EUR liegen. Als Zusatzqualifizierungen gelten Angebote für die berufsspezifische oder interdisziplinäre Spezialisierung, zum Erwerb von Fähigkeiten in den Bereichen Betriebswirtschaft oder IT, Fremdsprachen sowie sozial-kommunikative und interkulturelle Kompetenzen. Diese werden ab einem Beitrag von 500 EUR bezuschusst.
Zusatzqualifikationen werden mit bis zu 90 % unterstützt. Bei den Weiterbildungen gelten Abstufungen, je nach Einkommen der Antragssteller. Liegt das monatliche Bruttogehalt unter 1.000 EUR, werden bis zu 90 % bezuschusst. Bei einem monatlichen Gehalt von weniger als 2.500 EUR brutto, Personen unter 45 Jahren, befristeten oder geringfügig Beschäftigten oder Teilzeitkräften ist eine Übernahme von mindestens 80 % möglich.
Weitere Personengruppen, für die dies gilt, sind Berufsrückkehrer, Alleinerziehende, Leiharbeiter, Arbeitslose ohne Leistungsanspruch sowie Menschen, die einen anerkannten Behinderungsgrad aufweisen. Alle anderen Weiterbildungswilligen können einen Zuschuss von maximal 60 % erhalten.
Kontakt:
Telefon: 0800 - 56 007 57 (kostenfrei)
Internet: www.ib-sachsen-anhalt.de
Weiterbildungsbonus Hamburg
Mit dem Weiterbildungsbonus können Arbeitnehmer gefördert werden, die in Betrieben mit höchstens 249 Mitarbeitern tätig sind und die eine Fortbildung anstreben. Dieses Angebot gilt für Beschäftigte, die im Rahmen des "Hamburger Modells" nach längeren krankheitsbedingten Abwesenheitsphasen Ihre Arbeit stufenweise wieder aufnehmen. Weitere förderungsfähige Personengruppen sind Selbstständige und Existenzgründer, Arbeitnehmer in der Kreativwirtschaft, Geringverdiener, Ungelernte, Menschen mit Migrationshintergrund, Alleinerziehende, Beschäftigte in Elternzeit sowie Personen, die in einem Arbeitsverhältnis sind und zur Aufstockung ALG-II-Leistungen beziehen.
Je nach Personengruppe werden Zuschüsse von 50 bis 100 % gewährt, jedoch nicht mehr als 2.000 EUR pro Person.
Vor Beginn der Bildungsmaßnahme führst du ein Beratungsgespräch bei der Stelle PUNKT Bildungsmanagement. Arbeitnehmer müssen die Notwendigkeit der Fortbildung durch ihren Arbeitgeber bescheinigen lassen. Wird der Zuschuss gewährt, reichst du den Weiterbildungsbonus beim Kursanbieter ein, der den Betrag mit der Beratungsstelle abrechnet. Für die Antragsstellung musst du deinen Wohnsitz in Hamburg haben oder ein Arbeitsverhältnis dort nachweisen.
Kontakt:
Telefon: 040 - 211 12 53 6
E-Mail: info@weiterbildungsbonus.net
Internet: www.weiterbildungsbonus.net
Schleswig-Holstein: Weiterbildungsbonus
Den Weiterbildungsbonus Schleswig-Holstein können Auszubildende und Arbeitnehmer erhalten, auch solche, die Zusatzleistungen in Form von ALG II erhalten. Inhaber von Kleinstbetrieben sowie Freiberufler, die weniger als zehn Mitarbeiter beschäftigen, sind ebenfalls antragsberechtigt.
Antragssteller müssen nachweislich in Schleswig-Holstein arbeiten oder wohnen. Der Weiterbildungsbonus bezuschusst Maßnahmen, die zwischen 16 und 400 Zeitstunden umfassen. Darunter fallen auch Online-Kurse und Fernstudiengänge, die durch die ZFU akkreditiert sind. Dies gilt für sämtliche Kurse am DeLSt. Der Weiterbildungsbonus deckt mindestens 50 % der Kurskosten ab, jedoch nicht mehr als 2.000 EUR.
Die Prüfungsgebühren und Kosten für Lehrmaterial müssen mindestens 160 EUR betragen. Aufwendungen für Fahrt und Unterbringung trägst du selbst.
Wenn du den Weiterbildungsbonus beantragen möchtest, erfolgt dies vor Beginn der Weiterbildung bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein.
Kontakt:
Telefon: 0431 - 990 52 22 2
E-Mail: foerderprogramme@ib-sh.de
Internet: www.schleswig-holstein.de