Einige Bundesländer vergeben für Aus- und Weiterbildungen Zuschüsse in Form von Bildungsschecks, Weiterbildungsschecks oder Weiterbildungsboni. Trotz unterschiedlicher Namen haben sämtliche dieser Fördermöglichkeiten die gleiche Zielsetzung: Unterstützung von Menschen, die sich mit einer Fortbildung für den Arbeitsmarkt besser qualifizieren möchten. Einen kurzen Überblick über die einzelnen Fördermaßnahmen der jeweiligen Bundesländer findest du hier.


Bildungsscheck Brandenburg

Der Bildungsscheck im Bundesland Brandenburg fördert Weiterbildungen für Menschen, die Ihren Erstwohnsitz dort haben und bislang an keiner beruflichen Fortbildung teilgenommen haben. Er dient der Unterstützung von Weiterqualifizierungsmaßnahmen, die unabhängig vom Arbeitsplatz sind und einem individuellen Bildungsziel dienen. Die Lehrgangskosten müssen mindestens 500 EUR betragen, Prüfungsgebühren mit eingerechnet. Die Maßnahme ist förderbar mit bis zu 60% der Kosten, maximal 3.000 EUR. Das bedeutet: bei 60% Zuschuss muss die Weiterbildung mindestens 834 € kosten, um förderfähig zu sein. Sie kann zweimal pro Jahr beantragt werden. Hier ist der Maßnahmenbeginn entscheidend. Grundsätzlich gilt: pro Antrag eine Weiterbildung. Den Bildungsscheck beantragst du über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Für Unternehmen und rechtsfähige Vereine gelten leicht andere Bestimmungen. So können Unternehmen, die mindestens eine Betriebsstätte in Brandenburg unterhalten, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie Einzelunternehmerinnen und Einzelunternehmer, die im Land Brandenburg einkommensteuerpflichtig sind, von einer Förderung profitieren. Ausgenommen sind Auszubildende sowie Studierende.

Den Antrag musst du spätestens sechs Wochen vor Beginn der Maßnahme stellen, wobei erst nach dem Erhalt des positiven Zuwendungsbescheides verbindlich gebucht werden darf. Auch von dieser Maßnahme sind Beschäftigte im öffentlichen Dienst ausgenommen.

Genaueres kannst du in der aktuellen Weiterbildungsrichtlinie der ILB nachlesen.

Kontakt:
E-Mail: kundencenter@ilb.de
Internet: www.ilb.de


Fördermöglichkeiten Hessen

Hinweis: Der Qualifizierungsscheck des Bundeslandes Hessen kann seit dem 01.01.2022 nicht mehr beantragt werden.

Aber egal ob du keinen Berufsabschluss hast, deinen erlernten Beruf seit längerem nicht mehr ausgeübt hast oder arbeitslos bzw. von Arbeitslosigkeit bedroht bist, das Bundesland Hessen bietet zahlreiche Fördermöglichkeiten, um dich auf deinem Weg zurück in den Job oder zu einer neuen Karriere zu unterstützen.

Voraussetzung für die Erteilung einer Förderung ist eine kostenlose Beratung durch einen Bildungscoach bzw. bei der mobilen Nachqualifizierungsberatungsstelle.
Beratungsangebote und Kontaktdaten der Bildungscoaches findest du unter: https://www.bildungscoaches.de/beratungsangebot.
Einen Überblick über die verschiedenen Fördermöglichkeiten des Landes Hessen findest du unter https://www.bildungscoaches.de/weiterbildung oder direkt im https://www.bildungsportal-hessen.de/.

Kontakt:
Internet: https://www.bildungscoaches.de/


QualiScheck Rheinland-Pfalz

Was wird gefördert: Ziel der Förderung ist die berufliche Weiterbildung. Gefördert werden daher individuelle berufsbezogene Weiterbildungsmaßnahmen für Einzelpersonen, die der Verbesserung der Fach-, Methoden- oder Sozialkompetenz dienen, sowie Weiterbildungen zur beruflichen Umorientierung.

Wer wird gefördert: Alle Beschäftigten mit Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz, unabhängig von der Höhe des Einkommens.

Höhe der Förderung: Gefördert werden 60% der entstehenden Weiterbildungskosten, d. h. Anmelde-, Teilnahme- und Prüfungsgebühren inkl. weiterer Aufwendungen, sofern sie Bestandteil der Teilnahmekosten sind (z. B. Skripte, Materialien).

Die maximale Förderhöhe beträgt 1.500 € pro Person, Weiterbildung und Kalenderjahr der Kostenerstattung.
Die Kosten der Weiterbildungsmaßnahme müssen mindestens 100 Euro betragen.

Voraussetzungen: Die Maßnahme muss bei einem zertifizierten Bildungsanbieter erfolgen, zu denen auch das DeLSt gehört.

Ausnahmen:
nicht gefördert werden:

  • Personen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen
  • Personen, die eine Erstausbildung absolvieren
  • Personen, die im Rahmen des Erststudiums immatrikuliert sind
  • Selbstständige, Gewerbetreibende oder Freiberufler
  • Nicht Erwerbstätige

Kontakt:
Telefon: 06131 - 967 149 Montags bis Donnerstags von 8.00 – 16.00 Uhr und Freitags von 8.00 – 13.00 Uhr (kostenfrei)
Internet: www.qualischeck.rlp.de
Portal zur Antragsstellung: https://www.eureka-plus.rlp.de


Weiterbildungsscheck Thüringen

Was wird gefördert: Gefördert wird die individuelle Weiterbildung. Diese Weiterbildung muss im Zusammenhang mit der ausgeübten beruflichen Tätigkeit stehen und berufsbegleitend durchgeführt werden.

Wer wird gefördert: Arbeitnehmer mit einem sozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis in einem Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen.

Höhe der Förderung: Für die individuelle Weiterbildung können die Teilnahme- und Prüfungsgebühren bis zu einer Höhe von 1.000 € gefördert werden. Die Auszahlung des Weiterbildungsschecks erfolgt nach Beendigung der Weiterbildung sowie der positiven Prüfung des Verwendungsnachweises.

Voraussetzungen:

  • Das zu versteuernde Jahreseinkommen muss gemäß dem letzten Einkommenssteuerbescheid unter 55.000 € bei Einzelveranlagung und unter 110.000 € bei Zusammenveranlagung liegen.
  • Die geplante Fortbildung muss von einem geeigneten Weiterbildungsanbieter durchgeführt werden, zu denen auch das DeLSt gehört.
  • Pro Haushaltsjahr kann ein Weiterbildungsscheck für eine Fortbildung beantragt werden.

Ausnahmen:
nicht gefördert werden:

  • nicht sozialversicherungspflichtige Beschäftigte
  • Personen des öffentlichen Rechts

Kontakt:
Internet: https://www.aw-landesverwaltungsamt.thueringen.de/
Weiterbildungsrichtlinie: Fachkräfte- und Weiterbildungsrichtlinie: Weiterbildungsscheck
Förderportal Thüringen: https://www.foerderportal-thueringen.de


Weiterbildungsscheck individuell Sachsen

Hinweis: Aktuell sind keine Anträge möglich, bis der Haushalt 2025/2026 des Freistaats Sachsen beschlossen wurde.

Was wird gefördert: Der "Weiterbildungsscheck Individuell Sachsen" ist ein staatliches Förderprogramm, das eine individuelle berufsbezogene Weiterbildung oder eine Teilqualifizierung umfasst. Die Weiterbildung soll dazu dienen, fachliche Kenntnisse und Qualifikationen bzw. überfachliche Kompetenzen zu verbessern oder schrittweise auf einen Abschluss vorzubereiten. Ziel der Förderung ist es, berufliche Kompetenzen zu entwickeln, um die Wettbewerbsfähigkeit in der Arbeitswelt zu stärken.

Wer wird gefördert: Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte und geringfügig Beschäftigte (Minijobber) mit Hauptwohnsitz im Freistaat Sachsen, deren durchschnittliches monatliches Bruttoeinkommen maximal 3.700 € beträgt.

Höhe der Förderung: Die Förderung erfolgt als finanzielle Unterstützung durch einen Zuschuss zu den Weiterbildungskosten. Der Standardfördersatz beträgt 50%, für geringfügig Beschäftigte gilt ein Fördersatz von 80%. Die Fördermittel werden als Pauschale gewährt und decken die Kosten der Weiterbildungsmaßnahme sowie anfallende Prüfungsgebühren ab. Der maximale Zuschuss beträgt 4.500 €.

Voraussetzungen: Die Weiterbildungskosten (Gesamtausgaben) betragen mindestens 700 €.

Ausnahmen: Nicht förderfähig sind Fahrt- und Unterbringungskosten.

Kontakt:
Internet: www.sab.sachsen.de
Förderportal: https://portal.sab.sachsen.de/


Sachsen-Anhalt Weiterbildung Individuell

Was wird gefördert:

  • Förderfähig sind individuelle Weiterbildungsmaßnahmen, die der Erneuerung, Erweiterung oder Verbesserung von berufsbezogenen oder berufsübergreifenden Kenntnissen, Fähigkeiten und Kompetenzen sowie der Vermittlung von Schlüsselqualifikationen dienen.
  • Förderfähig sind auch ausbildungsbegleitende Zusatzqualifikationen für Auszubildende in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen sowie für Schülerinnen und Schüler in schulischen Ausbildungsgängen an Berufsfachschulen.
  • Die Weiterbildungen können sowohl als berufsbegleitende Weiterbildungen in Teilzeit als auch als Vollzeitmaßnahmen gefördert werden. Die Förderung des Erwerbs von Teilabschlüssen ist zulässig.
  • Förderfähig sind eintägige und mehrtägige Seminare oder längerfristige Weiterbildungs- und Fortbildungskurse bis zu einer Dauer von höchstens vier Jahren.

Wer wird gefördert:

  • Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in Sachsen-Anhalt
  • Arbeitnehmer, die zum Zeitpunkt der Entscheidung über den Antrag in einem unbefristeten oder befristeten Arbeitsverhältnis stehen und nicht arbeitslos gemeldet sind
  • Arbeitslose, die keine Leistungen beziehen und hierauf keinen Anspruch haben
  • beschränkt auf den Erwerb von Zusatzqualifikationen: volljährige Auszubildende in betrieblichen Ausbildungsverhältnissen, die ihre Ausbildungsstätte in Sachsen-Anhalt haben, und volljährige Schülerinnen und Schüler in schulischen Berufsausbildungsgängen an Berufsfachschulen in Sachsen-Anhalt

Höhe der Förderung:

bis zu 90% der anerkannten Ausgaben, (max. 25.000 Euro) für:

  • Personen mit einem durchschnittlichen Brutto-Einkommen unter 2.000 Euro je Monat
  • geringfügig Beschäftige
  • Arbeitslose die keine Leistungen beziehen

80% der anerkannten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für:

  • Personen mit einem durchschnittlichen Brutto-Einkommen unter 3.000 Euro je Monat
  • Personen nach Vollendung des 45. Lebensjahres
  • befristet Beschäftigte
  • Teilzeitbeschäftigte mit einem durchschnittlichen Beschäftigungsumfang von insgesamt höchstens 30 Wochenstunden
  • Leiharbeitnehmer
  • Alleinerziehende
  • Berufsrückkehrer nach familienbedingter Unterbrechung der Erwerbstätigkeit, wenn die Weiterbildung spätestens innerhalb von sechs Monaten, gerechnet vom ersten Arbeitstag nach Wiederaufnahme der Erwerbstätigkeit, beantragt wird
  • Menschen mit einem anerkannten Grad einer Behinderung von mindestens 30

60% der anerkannten zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für: Personen, die keiner der Gruppen zugeordnet werden können

Für Azubis 90% der Gesamtausgaben ab min. 500 Euro Kosten, höchstens jedoch 3.000 Euro.

Voraussetzungen: Eine Zuwendung für individuell veranlasste Weiterbildungsvorhaben wird erst dann gewährt, wenn die zuwendungsfähigen Ausgaben mehr als 1.000 Euro betragen, wobei nur die Teilnahmeentgelte und Prüfungsgebühren sowie die Ausgaben für Prüfungsstücke und Abschlussarbeiten maßgeblich sind.

Ausnahmen:
nicht gefördert werden:

  • Personen mit einem Einkommen über der Pflichtversicherungsgrenze (Jahr 2025: 73.800 Euro)
  • selbstständige Unternehmerinnen und Unternehmer sowie freiberuflich Tätige im Haupt- oder Nebengewerbe
  • Arbeitslose, die Leistungen der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters beziehen oder hierauf einen Anspruch haben

Kontakt:
Telefon: 0800 - 56 007 57 (kostenfrei)
Internet: www.ib-sachsen-anhalt.de
Antragstellung: Kundenportal IB Sachsen-Anhalt


Weiterbildungsbonus Hamburg

Was wird gefördert: Gefördert werden berufliche Weiter- und Fortbildungen.

Wer wird gefördert:

Angestellte können eine Förderung erhalten, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • in Hamburg wohnhaft und/oder in einem Hamburger Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten tätig
  • mindestens 15 Wochenstunden sozialversicherungspflichtig beschäftigt
  • haben einen Ausbildungsabschluss oder gelten als geringqualifiziert

Selbstständige können eine Förderung erhalten, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:

  • in Hamburg wohnhaft und unternehmerisch tätig
  • versteuern Ihr Einkommen und Ihre Umsätze in Hamburg
  • haben ihre Existenzgründung abgeschlossen
  • üben ihre selbstständige Tätigkeit im Haupterwerb aus

Höhe der Förderung: Der Regelsatz für Erwerbstätige und Soloselbstständige beträgt bis zu 50% der Weiterbildungskosten, max. 750 Euro.

Sondersätze:

  • Beschäftigte im Handwerk: Bis zu 75% der Kosten, max. 1.000 Euro.
  • Beschäftigte, die SGB II-Leistungen beziehen: Bis zu 100% der Kosten, max. 1.500 Euro.
  • Soloselbstständige, die SGB II-Leistungen beziehen: Bis zu 75% der Kosten, max. 1.000 Euro.

Die Förderung kann grundsätzlich einmal pro Kalenderjahr beantragt werden.

Voraussetzungen: Die Weiterbildung wird von qualifizierten und zugelassenen Bildungsanbietern durchgeführt, zu denen auch das DeLSt gehört. Die Gesamtdauer der Weiterbildung beträgt mindestens 8 Stunden.

Ausnahmen: Personen mit einem höheren Bildungsabschluss wie Meister, Studium oder Promotion können nur unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.

nicht gefördert werden:

  • Beamtinnen und Beamte sowie Angestellte des öffentlichen Dienstes oder von Unternehmen der öffentlichen Hand
  • Reise-, Verpflegungs-, Übernachtungs- oder andere Zusatzkosten
  • Maßnahmen zum Erlangen eines staatlich anerkannten Bildungsabschlusses, Ausbildung, Umschulung, Studium
  • Einzelunterricht, Einzeltraining, Coaching und Unternehmensberatung
  • Bildungsmaßnahmen, die nicht im Sinne der aktuellen Tätigkeit liegen und somit eine berufliche Neuorientierung darstellen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ausnahmsweise eine Förderung erfolgen.

Kontakt:
Telefon: 040 3346321-11
Internet: Weiterbildungsbonus Hamburg
Antragstellung: Serviceportal


Schleswig-Holstein: Weiterbildungsbonus

Was wird gefördert: Gefördert werden berufliche Weiterbildung für Erwerbstätige in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein. Auch Online-Weiterbildungen werden mithilfe des Weiterbildungsbonus gefördert. Die Seminarkosten der Weiterbildung sind in beiden Fällen förderfähig.

Wer wird gefördert:  Gefördert werden Erwerbstätige in einem Arbeitsverhältnis mit Arbeitsstelle in Schleswig-Holstein.

Höhe der Förderung: Förderfähig sind bis zu 40% der zuwendungsfähigen Seminarkosten, höchstens jedoch 1.500 Euro pro Antragstellendem und Kalenderjahr.

Voraussetzungen:

  • Die Weiterbildung muss bei einem Weiterbildungsträger stattfinden, der nach DIN, ISO 9001 und/oder AZAV zertifiziert ist. Bei Fernunterricht ist eine Akkreditierung durch die Staatliche Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) erforderlich. Dies gilt für sämtliche Kurse am DeLSt.
  • Die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber beteiligen sich zu mindestens 60% an der Finanzierung der förderfähigen Gesamtausgaben.
  • Der Antrag wird mindestens vier Wochen vor Beginn der Weiterbildung eingereicht.

Ausnahmen: Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen unter 16 Zeitstunden sind nicht zuwendungsfähig.

nicht gefördert werden:

  • Selbstständige
  • Auszubildende
  • arbeitslos gemeldete Personen
  • Beamtinnen und Beamte sowie Beschäftigte in Gebietskörperschaften (Bund, Land, Kommune), in Anstalten des öffentlichen Rechts und in Ämtern
  • Erwerbstätige in einem Arbeitsverhältnis zu einem/einer Weiterbildungsträger/-in bzw. einer Weiterbildungseinrichtung für selbst durchgeführte Maßnahmen
  • Erwerbstätige in Religionsgemeinschaften

Kontakt:
Telefon: 0431 - 990 52 22 2
E-Mail: foerderprogramme@ib-sh.de
Internet: www.schleswig-holstein.de
Portal: Serviceportal Schleswig-Holstein
Hinweise zur Antragstellung und Formulare