Der Datenschutz nimmt in Zeiten der zunehmenden globalen Vernetzung und der Digitalisierung eine wachsende Bedeutung ein. Er dient dem Schutz sensibler, personenbezogener Daten. Durch entsprechende Maßnahmen ist sicherzustellen, dass unbefugte Personen keinen Zugriff auf diese Daten erhalten.
Als Experte für den Datenschutz in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen fungiert der Datenschutzbeauftragte.
Welche Aufgaben übernimmt ein Datenschutzbeauftragter?
Eine Vielzahl von Unternehmen ist heute durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) dazu angehalten, einen angemessenen Umgang mit personenbezogenen Daten sicherzustellen. Verantwortlich hierfür ist der Datenschutzbeauftragte.
Jedes Unternehmen, das mehr als zehn Mitarbeitende beschäftigt und personenbezogene Daten erfasst und verarbeitet, ist durch das Gesetz dazu verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Die Aufgaben, die mit dieser Tätigkeit einhergehen, umfassen im Wesentlichen zwei Schwerpunkte. Dies sind einerseits die Überwachung des Umgangs mit den Daten und andererseits die Unterrichtung und Beratung der Verantwortungsträger im Betrieb. In dieser Funktion ist der Datenschutzbeauftragte Ansprechpartner für Geschäftsleitung, Mitarbeiter und den Betriebsrat, aber auch für externe Interessengruppen wie Lieferanten, Kunden oder Geschäftspartner. Darüber hinaus stellt der Datenschutzbeauftragte eine Schnittstelle zwischen Unternehmen und Aufsichtsbehörde dar.
Die Aufgaben Datenschutzbeauftragter sind komplex und vielfältig und umfassen ein hohes Maß an Verantwortung. Die Aufgaben im Detail:
Überwachung der Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorgaben
Die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten, die der Überwachung dienen, sind auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen durch die DSGVO, das BDSG-neu und sonstigen Datenschutzvorschriften ausgerichtet. Überwachende Maßnahmen umfassen laut DSGVO die Zuweisung von Zuständigkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, die Sensibilisierung und Schulung aller Mitarbeiter, die an der Verarbeitung beteiligt sind, sowie die Überprüfung dieser Vorgänge. Diese Tätigkeit gehört zu den umfangreichsten Aufgaben des Datenschutzbeauftragten, denn in den meisten Unternehmen werden mittlerweile durch die Digitalisierung der Abläufe zahlreiche sensible Daten verarbeitet.
Unterrichtung und Beratung von Verantwortlichen und Mitarbeitern
Damit im Unternehmen eine ausreichende Sensibilisierung der Mitarbeiter für die Aufgaben und Pflichten, die mit dem Datenschutz einhergehen, gewährleistet ist, muss das nötige Maß an Information sichergestellt sein. Datenschutzbeauftragte haben die Pflicht, Angebote der Schulung und Beratung zur Verfügung zu stellen. Gemeint ist damit sowohl die Unterstützung bei der Lösung konkreter Probleme als auch die Vorbeugung bezüglich zukünftiger Verstöße gegen die datenschutzrechtlichen Pflichten.
Ein Datenschutzbeauftragter kann hierfür verschiedene Methoden anwenden. In Frage kommende Informationsmaßnahmen des Datenschutzbeauftragten umfassen Schulungen der Mitarbeiter, aber auch der Versand eines regelmäßigen Newsletters per E-Mail.
Konkrete Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Wie und in welchem Ausmaß die Aufgaben und Pflichten in tatsächliche Tätigkeiten umgewandelt werden, hängt von den Gegebenheiten im Unternehmen ab. Prinzipiell ist ein Datenschutzbeauftragter bei der Erstellung von Richtlinien involviert, die als rechtliches Dokument mit datenschutzrechtlichem Bezug fungieren. So berät er bei der Formulierung von Betriebsvereinbarungen oder internen Regelungen zur privaten Nutzung von Internet und E-Mail.
Auch das Verfassen von allgemeinen Datenschutzrichtlinien kann eine Aufgabe sein, die ein Datenschutzbeauftragter erfüllt. Darüber hinaus gehört die Datenschutz-Folgenabschätzung zu den Pflichten, die du als Datenschutzbeauftragter umzusetzen hast. Bei der Datenschutz-Folgenabschätzung geht es um die Beratung von Verantwortlichen über das korrekte Vorgehen bei allen Prozessen, die die Verarbeitung von personenbezogenen Daten besonderer Kategorien umfassen. Dazu zählen sensible Daten, in denen eine Verarbeitung nur in Ausnahmefällen zulässig ist, etwa, wenn daraus persönliche Informationen wie biometrische Daten, politische Meinungen oder die ethnische Herkunft hervorgehen. Weitere Aufgaben, die ein Datenschutzbeauftragter erfüllt, erstrecken sich auf die Erstellung eines Verzeichnisses von Tätigkeiten der Datenverarbeitung, die Funktion als Ansprechpartner für Aufsichtsbehörden sowie als Anlaufstelle für Betroffene.
Externer oder interner Datenschutzbeauftragter - Gemeinsamkeiten und Unterschiede
Ein Datenschutzbeauftragter muss eine Menge Know-how mitbringen, um die datenschutzrechtlichen Fragestellungen fachgerecht zu bearbeiten. Die Person, die als Verantwortlicher bestimmt wird, kann im Unternehmen beschäftigt sein, es ist aber auch möglich, dass ein externer Datenschutzbeauftragter diese Aufgaben als verantwortliche Stelle übernimmt. Ob ein interner oder externer Datenschutzbeauftragter ausgewählt wird, hängt nicht zuletzt davon ab, ob im Unternehmen überhaupt Personen zu finden sind, die sich als Datenschutzbeauftragter betätigen möchten.
Festzuhalten ist: Die Aufgaben sind für beide gleich.
Ein interner Datenschutzbeauftragter ist ein Mitarbeiter des Unternehmens, der diesen Verantwortungsbereich übernimmt. Der Vorteil hierbei liegt darin, dass ein interner Datenschutzbeauftragter bereits mit den Prozessen und Vorgängen im Unternehmen vertraut ist. Er weiß genau, an welchen Stellen eine umfangreiche Verarbeitung von Daten stattfindet und erhält dadurch schneller einen Überblick über die wichtigen Bereiche, die er als Verantwortlicher des betrieblichen Datenschutzes in den Fokus nehmen muss.
Ein externer Datenschutzbeauftragter ist jemand, der als externer Dienstleister vom Unternehmen beauftragt wird. Hierbei handelt es sich in der Regel um einen zertifizierten Datenschutzexperten, der als Datenschutzbeauftragter Aufgaben in Unternehmen auf Honorarbasis übernimmt. Zu den Vorteilen, die ein externer Datenschutzbeauftragter bietet, gehören die umfangreiche Sachkunde und die Entlastung der betrieblichen Mitarbeiter.
Ob ein Datenschutzbeauftragter extern oder intern bestellt werden soll, hängt nicht selten auch von den damit einhergehenden Kosten für das Unternehmen ab. Ein Datenschutzbeauftragter aus dem Unternehmen besucht Aus- und Fortbildungen zum Thema, benötigt Informationsmaterialien und muss gegebenenfalls einen Teil seines Aufgabengebietes an andere Mitarbeiter abtreten, wenn der Zeitaufwand zu hoch wird. All dies verursacht Kosten im Unternehmen, die nicht immer genau zu kalkulieren sind. Beim externen Datenschutzbeauftragten ist die Kostenstruktur transparent, da sämtliche Leistungen und finanziellen Aufwendungen vertraglich festgelegt werden.
Ein ebenfalls relevanter Faktor ist die Haftung bei Fehlern, etwa, wenn die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben verletzt und beispielsweise Kundendaten missbraucht wurden. Beim internen Datenschutzbeauftragten greift hier die beschränkte Arbeitnehmerhaftung. Somit haftet der interne Datenschutzbeauftragte nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz vollumfänglich. Der extern beauftragte Datenschutzbeauftragte ist in vollem Umfang haftbar, sofern dies im Vertrag vorher festgelegt wurde.
So erlangst du bei uns die Qualifikation als Datenschutzbeauftragter
Für die berufliche Qualifikation des Datenschutzbeauftragten ist es empfehlenswert, sich fundiert weiterzubilden. Dies ist zwar keine zwingende Voraussetzung für die Arbeit, aufgrund der Komplexität der Aufgaben des Datenschutzbeauftragten jedoch absolut empfehlenswert.
Am DeLSt hast du die Möglichkeit, das nötige Fachwissen für die Arbeit im betrieblichen Datenschutz bei freier Zeiteinteilung und Ortswahl zu erwerben und dich dadurch flexibel und zu deinen eigenen Bedingungen auf dieses Aufgabenfeld vorzubereiten.
Die Ausbildung zum Datenschutzbeauftragten deckt sämtliche Themengebiete ab, mit denen Verantwortliche für den Datenschutz in Unternehmen in Berührung kommen. Mit dem Zertifikat erwirbst du eine Qualifikation, die dir viele Optionen und Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt eröffnen. Der Abschluss zeigt auf, was ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter wissen muss und wie die gesetzlichen Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung und anderer Bestimmungen im Unternehmen korrekt umgesetzt werden.
Von der DSGVO-konformen Datenverarbeitung über die IT-Sicherheit bis zum Datenschutz in Behörden und anderen Non-Profit-Organisationen deckt die Ausbildung das gesamte Kenntnisspektrum ab, das ein kompetenter Datenschutzbeauftragter mitbringen sollte. Durch die zeit- und ortsunabhängige Struktur ist es problemlos möglich, den Abschluss berufsbegleitend zu erwerben. Darüber hinaus bestimmst du auch das Lerntempo und die Anzahl der Wochenstunden, die du für die Ausbildung aufwendest, eigenständig.
Da in nahezu jedem Unternehmen ein Bedarf an Datenschutzexperten vorhanden ist, sind deine Karriere- und Aufstiegsmöglichkeiten mit der beruflichen Qualifikation des Datenschutzbeauftragten sehr gut. Ob im kleinen Unternehmen, im Mittelstandsbetrieb, im Großkonzern oder in der öffentlichen Verwaltung - mit dem Abschluss kannst du nahezu in jedem Bereich tätig werden. Darüber hinaus verschafft dir die Ausbildung das nötige Know-how, um auf selbstständiger Basis tätig zu werden und als externer Datenschutzbeauftragter verschiedene Auftraggeber im Bereich Datenschutz zu unterstützen.
Wir stehen dir vor und während der Ausbildung bei allen Fragen jederzeit über den Online-Campus zur Verfügung. Wir beraten dich über Möglichkeiten der Förderung und bei Fragen zur Abrechnung der Studienleistungen kompetent und umfangreich.
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