Willenserklärung – was ist das genau?

Jeder von uns gibt automatisch mehrfach am Tag seinen Willen mit ganz unterschiedlichen Willenserklärungen ab. Aber wie können die Arten des Willens unterschieden werden? Und was ist genau eine Willenserklärung? In diesem Magazinbeitrag erfahren Sie, um was es bei einer Willenserklärung geht und wann diese erteilt wurde. Hierzu wird zunächst auf den Begriff der Willenserklärung eingegangen.

Willenserklärung – was bedeutet das? Das erfahren Sie in diesem Magazinbeitrag.

Um die Arten der Willenserklärungen erläutern zu können, wird zunächst auf den Willen eingegangen: Hier gibt es unterschiedliche Arten des Willens. Zum einen handelt es sich um einen Handlungswillen. Hierbei hat die Person, welche den Willen ausdrückt, ein bewusstes Handeln zu vollziehen. Auf der anderen Seite gibt es den Erklärungswillen oder das Erklärungsbewusstsein. Hier möchte die Person, welche den Willen äußert, etwas rechtlich erhebliches erklären. Dabei kann es sich zum Beispiel um ein Testament oder ähnliches handeln. Dann gibt es noch den Geschäftswillen. Hier möchte die Person, welche den Willen äußert einen geschäftlichen Erfolg herbeiführen. Dabei kann es sich zum Beispiel um den Abschluss eines Kaufvertrages handeln.

Sie sehen, dass der Wille durchaus kategorisiert werden kann und die diversen Arten immer eine andere Folge aufweisen. Daher gibt es auch unterschiedliche Arten der Willenserklärung. Was das ist, wird im Folgenden erläutert:

Eine Willenserklärung ist eine Willensäußerung, welche im Anschluss eine Rechtsfolge bildet. Dadurch, dass von uns täglich Willenserklärungen abgegeben werden, werden die unterschiedlichen Willenserklärungen erklärt:

Eine Willenserklärung kann schriftlich oder mündlich erfolgen. Das ist so die gängigste Variante und der ausgedrückte Wille wird direkt deutlich. Der Wille kann auch durch schlüssiges Handeln erfolgen und ist genauso gültig, wie eine Willenserklärung, welche schriftlich oder mündlich erfolgt.

Neben diesen deutlichen Willenserklärungen kann der Wille auch durch Schweigen erklärt werden. Diese Art der Willenserklärung ist jedoch im Gesetz geregelt und nur dann anwendbar.

Zusammenfassung

Im diesem Magazinbeitrag wurden die Arten des Willens und der Willenserklärung dargestellt. In Zukunft können Sie die beiden Begriffe konkreter voneinander abgrenzen.

Autor des Magazinbeitrages

Jennifer Kölsch - Dozentin und Tutorin des DeLSt

Jennifer Safran

  • M.A. Erwachsenenbildung
  • B.A. Wirtschaft

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