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Geschäftsfähigkeit

Die Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, im Rechtsverkehr handelnd aufzutreten und selbstständig für sich Rechte zu erwerben oder Verpflichtungen zu begründen. Sie besteht mit der Vollendung des 18. Lebensjahres. Beschränkt geschäftsfähig sind natürliche Personen mit Vollendung des 7. Lebensjahres.

 

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